The origin of Cloud-Computing

01 _ Über das Projekt

Die Tosca Technologien sind durch diverse Patentanmeldungen abgesichert. In Deutschland wurde ein erteiltes Patent nunmehr höchstrichterlich vom Bundesgerichtshof als valide erklärt. Dieses Patent umfasst eine bahnbrechende technische Lehre, die unterschiedliche Konzepte des frühen Internets und dem heutigen Cloud Computing überhaupt erst möglich gemacht hat. Die Aspekte umfassen eine sichere Datenkommunikation sowie das serverseitige Erstellen von Webseiten. Hierbei handelt es sich um eine Basistechnologie die von diversen internationalen Firmen in der Hightech-Branche jahrelang widerrechtlich unentgeltlich genutzt wurde.

 

Die Vorgeschichte
 
1998 wurde der renommierte US-Computerwissenschaftler und IT-Systemarchitekt Hardy Schloer von einem deutschen Weltkonzern nach München geholt. Der Konzern hatte bis zu diesem Zeitpunkt bereits über 80 Millionen DM und mehrere Jahre an Zeit in die Entwicklung eines kohärenten Datenmodels investiert, das die verschiedenen Mainframes und Daten Server des Unternehmens weltweit betreiben sollte. Schloer konnte dieses Problem in nur einem Jahr lösen und für einen Bruchteil der bisherigen Kosten. Intern wurde das Projekt auf den Namen „Tosca“ getauft.

Zur gleichen Zeit traf Schloer auf die Patentpool Group die seine technologischen Visionen ernst nahm, Schloers Management übernahm und von Privatinvestoren Gelder einsammelte, um Schloers „Dynamische IT-Systemarchitektur“ und seine damals als revolutionär eingestuften Internetkonzepte zu verwirklichen.

 

2000 bis 2006: Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt sowie erste Vermarktungsversuche
 
Dies mündete bereits 2000 in der Anmeldung einer 90-seitigen Patentschrift. 2006 wurde die Patentanmeldung schließlich vom europäischen Patentamt unter anderem für Deutschland und Großbritannien erteilt (EP1126674B1). Die Patent-Strategie war klar: aufgrund der Vielschichtigkeit und der Radikalität der Innovation konnten nicht alle Schloer Ideen abgesichert werden, man konzentrierte sich auf eine sogenannte Gatekeeper-Funktion, das bedeutet, man schützte im Wesentlichen nur die eine zentrale und elementar notwendige Komponente, die jeder verletzt, der dynamische Web-Inhalte schafft.

Bereits 2000 begann die von Patentpool und Schloer gemeinsam gegründete und mit Investorenkapital finanzierte Ravenpack AG, die diesem Patent zugrunde liegende Technologie in den verschiedensten Anwendungsfeldern zu vermarkten. Zahlreiche Projektansätze wurden entwickelt und der IT-Industrie, unter anderem auch Microsoft mehrfach, angeboten. Doch die Verantwortlichen in den Chefetagen und Entwicklungsabteilungen der adressierten Firmen haben eine Kooperation abgelehnt. Dabei ging viel Know-How nach draußen, was normal ist, wenn eine Technologie vorgestellt wird, denn vor Nachahmern schützt das Gatekeeper Patent.

 

2010: Entdeckung der Patentverletzung
 
Scouts der Patentpool Group entdeckten 2010, dass Microsoft im Internet den Cloud-Computing Service „MS Azure“ bewirbt, wobei die zur Technologie-Erklärung verwendeten Zeichnungen den Zeichnungen im Jahr 2006 erteilten Patent entsprachen.

 

2013: Gutachten über Patentverletzung und Schadensersatzansprüche
 
Daraufhin ließ die Patentpool Group 2013 eine Stellungnahme bezüglich der Durchsetzbarkeit gegen Patentverletzer anfertigen. Diese prognostizierte eine überwiegende Wahrscheinlichkeit eines Klageerfolges gegen den Patentverletzer. Ein weiteres Gutachten schätzte den Wert der aufgelaufenen Schadensersatzansprüche auf rund 270 Mio. Euro allein bei Microsoft Deutschland.

 

2014 bis 2019: Verletzungsklage
 
Aufgrund der vielversprechenden Prognose wurde 2014 eine Klage beim Landgericht München eingereicht. Der Patentsenat des Landgerichtes äußert in der mündlichen Verhandlung, dass er durchaus die vom Kläger (Patentpool Group) vorgetragene Verletzung sieht. Daraufhin leitet Microsoft die Nichtigkeitsklage gegen das Patent ein, was bei solchen Verletzungsklagen Standard ist, sonst hätte Microsoft bereits 2016 die Verletzungsklage verlieren können.

Das Bundespatentgericht in München, besetzt mit einem Senat, dem fünf technisch ausgebildete Richter angehören, hat drei Jahre später, im Jahr 2019 einstimmig beschlossen, dass die Klage von Microsoft abzuweisen ist. Microsoft legte daraufhin gegen dieses Urteil Berufung beim Bundesgerichtshof ein.

 

Oktober 2021: Urteil des Bundesgerichtshofes
 
Am 7. Oktober 2021 hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die lang erwartete Entscheidung getroffen: Das durch die Microsoft Deutschland GmbH angegriffene Patent ist in diesem Verfahren auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland valide und hat demnach im erteiltem Umfang Bestand.­

Die Microsoft Deutschland GmbH sieht sich somit weiter mit den Vorwürfen einer umfangreichen Patentverletzung konfrontiert. Im Falle eines Obsiegens in der Verletzungsklage drohen Microsoft erhebliche Kosten, wobei Ansprüche bis zu zehn Jahren rückwirkend zu prüfen sind. Zu weiteren potenziellen Patentverletzern gehören unter anderem IBM, Cisco, Huawei und Siemens.

  • Projektbeginn

    Oktober 2000

  • Partner seit

    Juli 2000

  • Projektinitiatoren

    Hardy F. Schloer, Patentpool Group

  • Projektname

    The Tosca Project

  • Standorte

    München

  • Branche

    IT, Cloud Computing

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