Genussrechte: Strategisches Kapital für Innovation

Professionelle Frühphasenfinanzierung entscheidet oft über Erfolg oder Scheitern einer innovativen Geschäftsidee. Klassische Finanzierungswege wie Bankkredite oder Eigenkapitalinvestitionen stoßen schnell an Grenzen: Verwässerung, Kontrollverlust, hohe Sicherheiten oder starre Rückzahlungsmodelle können Gründer ausbremsen. Genussrechte bieten hier eine flexible Alternative, um Kapital bedarfsorientiert und kontrolliert bereitzustellen – ohne Stimmrechte, dafür mit klaren wirtschaftlichen Anreizen und regelmäßigem Reporting.

Wir von der PATENTPOOL Group nutzen dieses Instrument gezielt für technologiegetriebene Unternehmen. Als Emittent legen wir Genussrechte an unseren eigenen Beteiligungen an spannenden Projekten auf, strukturieren diese und geben dann die Beteiligungsmöglichkeiten an interessierte Investoren weiter. In dieser Kolumne geben wir praxisnahe Einblicke: Wie Genussrechte sinnvoll eingesetzt werden, welche Vorteile sie in der Frühphase bieten und worauf Gründer und Investoren achten sollten.

Was sind Genussrechte? Definition und rechtliche Grundlagen

Genussrechte sind schuldrechtliche Verträge, die dem Inhaber die wirtschaftliche Teilhabe am Unternehmen gewähren – je nach Ausgestaltung z. B. Gewinnbeteiligung oder Beteiligung am Liquidationserlös.

Sie können zeitnah, variabel oder erfolgsabhängig ausgestaltet werden und unterscheiden sich von Aktien oder GmbH-Anteilen durch:

  • eine flexible Vertragsgestaltung (z. B. Laufzeit, Kündigungsrechte, Rückzahlung)
  • mehr Handlungsfreiheit für Gründer, da Investoren kein Stimmrecht haben und keine gesellschaftsrechtliche Mitbestimmung ausüben

Wichtig: Je nach Ausgestaltung können Genussrechte der Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz unterliegen. Bei der PATENTPOOL Group werden sämtliche Modelle von spezialisierten Rechts- und Steuerexperten geprüft und transparent in den jeweiligen Vertragsunterlagen dokumentiert.

Die PATENTPOOL Group als Emittent von Genussrechten

Die PATENTPOOL Group gibt Investoren die Chance, sich über Genussrechte an Innovationsprojekten in der Frühphase zu beteiligen:

  • Anteilszukauf: Im Rahmen ihrer Investmentstrategie beteiligt sich die PATENTPOOL Group gezielt durch den Erwerb von Unternehmensanteilen an innovativen Projekten.
  • Finanzierung von Innovationsprojekten: Die über Genussrechte eingeworbenen Mittel fließen unmittelbar in die Finanzierung von Innovationsprojekten in der Frühphase. Ziel ist es, Wachstum und Weiterentwicklung neuer Technologien und Geschäftsmodelle zu ermöglichen.
  • IP-Absicherung: Finanzierung in Unternehmen mit belastbaren Schutzrechten (Patente, Marken, Designs) sowie Aufbau von Schutzrechten. Wir arbeiten aktiv an deren Sicherungs- und Verwertungsstrategie.
  • Infringement-Prozesse: Ein Teil der Investitionsstrategie kann die Finanzierung oder Begleitung von Verfahren zur Durchsetzung von Schutzrechten umfassen. Dabei steht die wirtschaftliche Verwertung bestehender IP-Rechte im Vordergrund, etwa durch die Durchsetzung berechtigter Ansprüche gegenüber Dritten.

Insgesamt ermöglicht dieses Modell Investoren eine transparente und strukturierte Teilhabe am gesamten Wertschöpfungsprozess – von der frühen Innovationsphase bis zur wirtschaftlichen Verwertung von Schutzrechten.

Vorteile von Genussrechten für Gründer und Investoren

Gründer und Investoren profitieren gleichermaßen von Genussrechten:

Gründer Investoren
Kein Kontrollverlust: Gründer behalten 100 % der mit Genussrechten belegten Gesellschaftsanteile. Attraktive Renditechancen: Investoren profitieren vom Unternehmenswachstum oder Exit, ohne operative Verantwortung zu tragen.
Partnerschaft statt Anonymität: Investoren bringen nicht nur Kapital, sondern oft auch Know-how, Netzwerk und strategische Unterstützung ein. IP-Absicherung: Bei der PATENTPOOL Group werden Genussrechte mit dem Schutz geistigen Eigentums (Patente, Marken, Designs) kombiniert – ein klarer Risikopuffer.
Planbare Finanzierung: Flexible Kapitalbereitstellung ohne klassische Bankauflagen. Erfolgs- bzw. Milestone-abhängige Ausschüttung statt starrer Tilgung.

 

Häufige Missverständnisse und Fakten über Genussrechte

Mythos 1: „Genussrechte sind unseriös oder riskant.“

Fakt: Wie bei jeder Kapitalanlage hängt das Risiko von der Seriosität des Emittenten und der Vertragsgestaltung ab. Bei der PATENTPOOL Group gibt es keine Standardverträge „von der Stange“, sondern individuelle Vereinbarungen mit klarer Dokumentation und rechtlicher Prüfung.

Mythos 2: „Genussrechte sind nur ein Trick, um die Prospektpflicht zu umgehen.“

Fakt: Unser Berater-Team prüft jeden Einzelfall. Liegen die Voraussetzungen für eine Prospektpflicht vor, wird ein vollständiger Verkaufsprospekt erstellt. Transparenz und Rechtskonformität stehen im Vordergrund.

Mythos 3: „Der Investor hat keine Sicherheit.“

Fakt: Wir wählen Technologien mit belastbaren Schutzrechten als Basis. Dabei sichern wir das geistige Eigentum aktiv und tragen so außerdem zum Wert der Beteiligung bei.

Mythos 4: „Man weiß nie, wofür das Geld eingesetzt wird.“

Fakt: Einsatz und Meilensteine werden regelmäßig in einem Partner-Update veröffentlicht. Investoren erhalten regelmäßige Reports zu Fortschritt, Kennzahlen und IP-Status.

Wie die PATENTPOOL Group Genussrechte gestaltet

Kapitalbereitstellung mit IP-Absicherung:

Wir investieren nur in Unternehmen, deren Kerntechnologie durch Schutzrechte gesichert ist, oder bauen diese selbst auf. Patententwicklung ist unsere Kernkompetenz und sichert die Werterhaltung auch nach dem ersten Anlauf einer Technologie.

Langfristige Partnerschaften:

Unser Ziel ist nicht die kurzfristige Rendite, sondern die nachhaltige Wertsteigerung mit passender Exitstrategie

Operative Unterstützung:

Neben Kapital erhalten Gründer Zugang zu Marktanalysen, IP-Strategien, regulatorischem Know-how und internationalen Netzwerken.

Transparente Vertragsstruktur:

Beteiligungshöhe, Laufzeit, Gewinnbeteiligung und Informationsrechte sind klar definiert.

Worauf Gründer und Investoren bei Genussrechten achten sollten

Gründer Investoren
Steuerliche Auswirkungen prüfen Reportingpflichten verlangen
Gewinnbeteiligung klar festlegen Sicherheiten & IP-Absicherung prüfen
Vertragsklarheit schaffen (Laufzeit, Informationsrechte, Kündigung) Renditemodell verstehen, inkl. Exit- oder Liquidationsszenarien
Flexibilität für spätere Finanzierungsrunden sichern Laufzeit & Rückzahlungsoptionen realistisch einschätzen
Den richtigen Partner wählen – Kapital ist nur der Anfang Emittent bewerten: Track Record, Management

 

Genussrechte als Innovationstreiber

Richtig strukturiert sind Genussrechte ein leistungsfähiges Finanzierungsinstrument in der Frühphasenfinanzierung. Wir von der PATENTPOOL Group nehmen dabei eine einmalige Position ein: Wir agieren als Käufer, Vermittler und Qualitätsgarant, kombinieren Kapital mit IP-Absicherung und strategischer Begleitung und sorgen so für nachhaltiges Wachstum – ohne Gründer in starre Beteiligungsstrukturen zu zwingen.